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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Tropical Island Management GmbH (nachfolgend: TIM) und gewerblich tätigen Gruppenreiseveranstaltern, die Reiseveranstalter im Sinne des § 651 a Abs. 1 BGB sind (nachfolgend: Veranstalter).

1.2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Veranstalters werden nicht anerkannt, es sei denn, TIM hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn TIM in Kenntnis abweichender oder sie ergänzender Bedingungen des Veranstalters Buchungen vorbehaltlos annimmt.

1.3. Für den Besuch des Tropical Islands gelten ergänzend die Allgemeinen Besuchsbedingungen und die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

2. Vertragsschluss

2.1. Buchungen des Veranstalters können in schriftlicher Form (Briefpost, E-Mail, Telefax) oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn TIM die Buchung des Veranstalters schriftlich bestätigt. 

2.2. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so gilt die Auftragsbestätigung als neues Angebot, an das die TIM 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande.

3. Leistungen der TIM

TIM ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitraum zu erbringen. Der Umfang der vereinbarten Leistungen der TIM ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

4. Preise, Zahlung, Aufrechnung

4.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die vereinbarten und sonstigen nicht gebuchten und in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten oder, wenn für eine Leistung kein Preis vereinbart wurde, den sonst üblichen Preis zu zahlen.

4.2. Alle Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.

4.3. Ist der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung länger als vier Monate und erhöht TIM den allgemein für derartige Leistungen berechneten Preis, so kann TIM den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen. TIM wird den Veranstalter unverzüglich, spätestens 21 Tage vor der vereinbarten Leistungserbringung, davon in Kenntnis setzen. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % kann der Veranstalter innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Preiserhöhungsverlangens vom Vertrag zurücktreten.

4.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, sich an die im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten zu halten. Zahlungen per Rechnung erfolgen per Banküberweisung auf das Konto der TIM, das in der Buchungsbestätigung benannt ist. Dabei sind als Verwendungszweck die Vertragsnummer, das Anreisedatum und der Name der Gruppe anzugeben. 

4.5. Der Veranstalter kann nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen gegenüber Forderungen der TIM aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Rücktritt des Veranstalters (Stornierung)

5.1. Der Veranstalter ist zum Rücktritt in den gesetzlich bestimmten Fällen, bei einer individualvertraglichen Vereinbarung bzw. nach diesen AGB berechtigt. Die Erklärung des Rücktritts bedarf der Schriftform

5.2. Darüber hinaus können Buchungen – ohne Angabe von Gründen – wie folgt storniert werden:

Gruppen bis 14 Personen:

  • Bis 21 Tage vor Anreise ist eine Gesamtstornierung kostenfrei
  • 20 – 8 Tage vor Anreise 50 % Stornierungsgebühr der gebuchten Leistungen 
  • 7 – 0 Tage vor Anreise 80 % Stornierungsgebühr der gebuchten Leistungen 

Gruppen bis 15-50 Personen:

  • Bis 42 Tage vor Anreise ist eine Gesamtstornierung kostenfrei
  • 41– 28 Tage vor Anreise 30 % Stornierungsgebühr der gebuchten Leistungen 
  • 27 – 14Tage vor Anreise 50 % Stornierungsgebühr der gebuchten Leistungen 
  • 13 – 0 Tage vor Anreise 80 % Stornierungsgebühr der gebuchten Leistungen

Gruppen ab 50 Personen:

  • Bis 3 Monate vor Anreise ist eine Gesamtstornierung kostenfrei
  • 3 Monate bis 42 Tage vor Anreise 15 % Stornierungsgebühr der gebuchten Leistungen
  • 41 - 28 Tage vor Anreise 30 % Stornierungsgebühr der gebuchten Leistungen
  • 27 – 14 Tage vor Anreise 50 % Stornierungsgebühr der gebuchten Leistungen 
  • 13 – 0 Tage vor Anreise 80 % Stornierungsgebühr der gebuchten Leistungen 

5.3. Umbuchungen werden als Rücktritt verbunden mit einer Neubuchung, behandelt. 

6. Rücktritt der TIM

6.1. Wird die Vorauszahlung nach Ziffer 4.4. nicht innerhalb der dort genannten Frist geleistet, so ist TIM zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für die Entschädigungsansprüche der TIM gilt Ziffer 5.2. lit. a entsprechend. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, TIM der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6.2. TIM behält sich das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund vor.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • höhere Gewalt oder sonstige von TIM nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. bei Auftreten einer Pandemie, wie z.B. Covid-19),
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
  • TIM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Tropical Islands in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von TIM zuzurechnen ist.

6.3. TI hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7. Teilnehmerzahl, Änderung der Teilnehmerzahl

7.1. Der Veranstalter teilt TIM spätestens sieben Werktage vor der Leistungserbringung die endgültige Teilnehmerzahl mit.

7.2. Verringert sich die Teilnehmerzahl um höchstens 10 % gegenüber der Zahl der Teilnehmer in der Buchung wird bei der Vergütung die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.

Bei einer Reduzierung der tatsächlichen Teilnehmerzahl um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Teilnehmerzahl steht TIM eine Vergütung auf Basis der tatsächlichen Zahl der Teilnehmer zu zuzüglich Schadensersatz in Höhe des Betrages, um den sich die vertraglich vereinbarte Vergütung verringert hat, nach der Maßgabe des folgenden Satzes:

Teilt der Veranstalter im Falle einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % dies TIM früher als 60 Tage vor der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung mit, so wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt; bei einer Mitteilung später als 60 Tage vor der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung reduziert sich der Schadensersatz nach Satz 2 um 50 %; bei einer Mitteilung später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Schadensersatz um 25 %.

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, TIM der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

7.3. Jede Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der schriftlichen Zustimmung von TIM. Im Falle einer Erhöhung bemisst sich die Vergütung auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

8. Mängel, Haftung

8.1. Sollten an Leistungen von TIM Mängel auftreten beziehungsweise die Leistung gestört werden, hat der Veranstalter dies unverzüglich nach der Feststellung (Kenntnisnahme) zu rügen, damit TIM die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Leistung herzustellen. Der Veranstalter ist darüber hinaus verpflichtet, TIM auf die Möglichkeit des Eintrittes eines besonders hohen Schadens aufmerksam zu machen.

8.2. TIM haftet dem Veranstalter bei einer Verletzung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne Beschränkungen für (i) zumindest fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der TIM steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei leicht fahrlässig verursachten Vermögens- oder Sachschäden haften TIM und seine Erfüllungsgehilfen hingegen nur bei der Verletzung einer Garantie sowie wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Veranstalter vertrauen darf.

8.3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten für Ansprüche auf Schadensersatz neben und statt der Leistung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. Sie gelten insbesondere für die Haftung wegen Pflichtverletzung und wegen unerlaubter Handlungen. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung gelten ferner für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Die Nichtausübung eines Rechtes durch TIM bedeutet nicht den Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechtes.

9.2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger nicht von TIM zu vertretenen wesentlichen Hindernissen der Leistungserbringung können beide Vertragsparteien das Vertragsverhältnis ohne Haftung kündigen.

9.3. Fotografische Aufnahmen und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der TIM durchgeführt werden.

9.4. Zeitungs- und Internetanzeigen mit Hinweis auf Veranstaltungen im Tropical Islands sind nur zulässig, wenn TIM dem vor der Veröffentlichung schriftlich zustimmt.

9.5. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind.

9.6. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der TIM.

9.7. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz der TIM.

9.8. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder Ähnlichem ist ausgeschlossen.

9.9. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Krausnick, den 13. Januar 2023

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